Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungegerichts musste die Grundsteuer reformiert werden. Jeder Eigentümer eines Grundstücks (privat, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt) ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes auf elektronischem Weg abzugeben.
Die Erstellung der Erklärung kann durch den Steuerberater erfolgen.
Welche Daten werden von Ihnen nach derzeitigem Sachstand benötigt?
Je Grundstück muss eine Erklärung abgegeben werden. Unterschieden werden
Im Wesentlichen müssen für jedes Objekt folgende Angaben erklärt werden:
Viele dieser Angaben finden Sie auf den Informationsschreiben der Finanzverwaltung, die derzeit an alle Grundstückseigentümer verschickt werden.
Bitte nutzen Sie folgende Checkliste für die Erfassung jedes Ihrer Grundstücke.
Alle privaten Grundstückseigentümer erhalten in der nächsten Zeit Informationsschreiben über ihre Grundstücke von der Finanzverwaltung. Bitte stellen Sie mir diese/s Schreiben auch zur Verfügung!
Sollten Sie noch kein Mandant bei mir sein, werden zusätzliche Angaben zu Ihrer Person benötigt, bitte nutzen Sie dieses Formular.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden zusätzliche Angaben benötigt, Sie erhalten hier in Kürze ausführliche Informationen.
Weiterführende Links und Informationen:
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