Digitalisierung der Geschäftsunterlagen bedeutet, dass diese elektronisch in einem Archivsystem gespeichert werden, d.h.
Nach der Archivierung können die Papierbelege dann vernichtet werden.
Allerdings muss das Verfahren der Archivierung sowie das Archivierungssystem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) erlassen, welche die elektronische Aufbewahrung von Unterlagen regeln.
Zum besseren Verständnis hat der Bitkom* diese Grundsätze in 10 Merksätzen zur Elektronischen Archivierung und GoBD wie folgt zusammengefasst:
Wenn Sie selbst diese Archivierung nicht durchführen möchten, übernehme ich diese Aufgabe im Rahmen der Erstellung der Buchhaltung gerne für Sie. Die Belege werden durch mich gescannt oder eingelesen und direkt beim Verbuchen der Geschäftsvorfälle archiviert.
Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über das genaue Vorgehen!
*Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte
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