Das Honorar für meine Tätigkeit richtet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung.
Das konkrete Honorar bestimmt sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen) ist, abhängig vom Umfang, ein Gegenstandswert festgelegt, auf den dann die sogenannte Rahmenvergütung angewandt wird. Dadurch errechnet sich eine Mindest- und Höchstgebühr. Diese Bandbreite muss für die Vergütung eingehalten werden, abhängig von der Schwierigkeit und dem Arbeitsaufwand wird das Honorar innerhalb dieses Rahmens für Sie nachvollziehbar festgelegt.
Tätigkeiten ohne festgelegten Gegenstandswert (z.B. allgemeine steuerliche Beratung, Prüfungen, Gutachten usw.) werden mit einem Stundensatz abgerechnet.
In der Regel vereinbare ich mein Honorar bzw. meinen Honorarrahmen auf dieser Basis im Voraus. So ist dies für beide Seiten kalkulierbar.
Sollte sich während meiner Arbeit herausstellen, dass sich der Aufwand unerwartet erhöht, informiere ich meine Mandanten frühzeitig.
In einem Erstgespräch analysiere ich Ihr persönliches Anliegen und Ihre steuerlichen Problembereiche und zeige Ihnen auf, wie ich für Sie tätig werden kann. Sie entscheiden dann in Ruhe und ohne Risiko, ob ich der richtige Berater für Sie bin.
Die aktuelle Fassung der Steuerberater-Vergütungsverordnung sowie weitere berufsrechtliche Normen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter der Rubrik „Der Steuerberater – Berufsrecht" in aktueller Fassung eingesehen werden.
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