Im STEUERRECHT SPEZIAL stelle ich besondere Themen im Steuerrecht vor, die aufgrund von neuer oder geänderter Rechtsprechung sowie neuen oder aktualisierten Verwaltungsanweisungen für viele Steuerpflichtige von besonderer Bedeutung sein können oder einem Wandel unterliegen.
Ich möchte hierdurch einen Gesamtüberblick über das jeweilige Themengebiet geben. Inwieweit das jeweilige Thema für Sie persönlich anwendbar ist und Sie davon profitieren können, kann sehr gerne bei einem persönlichen Beratungstermin besprochen werden.
Folgende Themen möchte ich Ihnen ausführlicher vorstellen:
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können.
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