KONJUKTURPAKET
Die Große Koalition hat sich am 3.6.2020 auf ein Konjunkturpaket geeinigt das den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern soll. Dies umfasst im Wesentlichen folgende
Maßnahmen:
- Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 & sowie von 7 % auf 5 % (hier finden Sie das Schreiben des Bundesfinanzministeriums)
- Erweiterung des Verlustrücktrags mittels pauschal ermittelten Verlust aus 2020
- Vorläufiger Verlustrücktrag bei der Einkommensteuererklärung 2019EStG: Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020EStG: Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020Vor
- Einführung der degressiven Abschreibung: 2,5-fache lineare Abschreibung, maximal 25 %
- Anrechnung der Gewerbesteuer in Höhe des 4-fachen Gewerbesteuermessbetrags
- Verlängerung des Investitionszeitraum für Investitionsabzugsbegträge, die im Jahr 2017 gebildet wurden
- Optionsmodell bei der Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
- Erhöhung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf Euro 4.000
Corona-Bonus für Arbeitnehmer - 1.500 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei möglich; Voraussetzung ist, dass der Bonus zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise und zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Unabhängig von den genannten Maßnahmen kann ich aber schon jetzt für Sie tätig werden:
- Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer), wenn aufgrund von
Umsatzrückgang der Gewinn sich verringern wird.
- Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen, um fällige Steuerzahlungen zinsfrei in die Zukunft zu
verlegen
- Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Inwieweit Sie von den genannten und weiteren Maßnahmen profitieren können, kläre ich gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.