Schlussabrechnungen für
sind ab jetzt möglich.
Beide Schlussabrechnungen sind bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen.
Ausführliche Informationen zu den Schlussabrechnungen finden Sie hier!
Sämtliche Hilfsprogramme sind bereits ausgelaufen, informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie hier!
Corona-Soforthilfe
Für die im Frühjahr 2020 gewährte Corona-Soforthilfe muss bis spätestens 30. Juni 2023 Berechnung des Liquiditätsengpasses erfolgen und die Soforthilfe gegebenenfalls ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier!
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