Corona-Überbrückungshilfe IV
Für die Monate Januar bis März (und bald April bis Juni) 2022 können Zuschüsse zu den Fixkosten, Eigenkapitalzuschüsse beantragt werden! Weitere Informationen finden Sie hier, gerne berate ich Sie hierzu persönlich! Verlängerung bis einschließlich Dezember wurde in Aussicht gestellt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mindestens 30 % Umsatzeinbruch im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 im Vergleich zum Zeitraum Januar bis Juni 2019.
Gefördert werden die Fixkosten, abhängig vom Umsatzeinbruch wie folgt:
Zudem erhalten Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch ab 30 % in den Monaten Dezember 2021 und Januar 2022 einen Eigenkapitalzuschuss!
Zusätzliche Sonderregelungen für:
Corona-Überbrückungshilfe III plus
kann für die Monate Juli bis Dezember 2021 kann (unter vergleichbaren Bedingungen) bis 31. März 2022 noch bis 31. März 2022 beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen finden Sie hier!
Gerne berate ich Sie hierzu persönlich!
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